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VGH Bayern, 20.10.1994 - 19 B 94.1271 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1451/17
Ausländerjagdschein; Europarecht; Fortsetzungsfeststellungsklage; …
Vielmehr strebt der Gesetzgeber auf diese Weise eine Gleichbehandlung von Ausländerinnen und Ausländern mit deutschen Staatsangehörigen an, indem er tatsächlich bestehende Hindernisse für den Erwerb eines Jagdscheins in Deutschland, insbesondere die sprachliche Barriere und die weite Entfernung zwischen Wohnsitz und Prüfungsort, durch modifizierte Anforderungen abbaut, was sachlich gerechtfertigt ist (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 19 B 94.1271 -, Rn. 27, juris; VG Schleswig…, Urteil vom 25. Juni 2002 - 7 A 222/00 -, Rn. 21, juris; VG Hamburg…, Urteil vom 18. März 2015 - 4 K 3351/14 -, Rn. 36, juris). - OVG Niedersachsen, 19.05.2014 - 11 ME 74/14
Ablegung einer erfolgreichen Jägerprüfung im Bundesgebiet i.R.d. Erteilung und …
Deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland die dortige Jägerprüfung bestanden und einen entsprechenden Jagdschein erworben haben, kann im Bundesgebiet ein Ausländerjagdschein nach § 15 Abs. 6 BJagdG nicht ausgestellt werden (Bayerischer VGH, Urt. v. 20.10.1994 - 19 B 94.1271 -, BayVBl. 1995, 210, juris, Rdnr. 14 ff.;… VG Schleswig, Urt. v. 25.6.2002 - 7 A 222/00 -, juris, Rdnr. 20 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 14.01.1999 - 5 S 1357/97
Erteilung eines Jahresjagdscheines; Ausländer-Jagdschein
Unmittelbare Regelungen für die Erteilung von Jagdscheinen zu Freizeitzwecken enthält der EG-Vertrag nicht (vgl. auch Bayer.VGH, Urteil vom 20.10.1994 - 19 B 94.1271 -, DÖV 1995, 651). - VG Hamburg, 18.03.2015 - 4 K 3351/14
Rücknahme eines Jagdscheins; Anforderungen an die Jägerprüfung
Wenn der Gesetzgeber für Ausländer Erleichterungen zulässt, so vor allem deshalb, weil diese in aller Regel die deutsche Jägerprüfung unter wesentlich schwierigeren Umständen wegen ihres ständigen Aufenthalts im Ausland sowie wegen fehlender oder mangelnder deutscher Sprachkenntnisse, ablegen müssten, als es bei deutschen Staatsangehörigen der Fall ist (vgl. ausführlich Bayerischer VGH, Urt. v. 20. Oktober 1994, 19 B 94.1271, juris Rn. 27). - VG Schleswig, 25.06.2002 - 7 A 222/00 Wenn der Gesetzgeber für Ausländer Erleichterungen zulässt, so auch deshalb, weil diese in aller Regel die deutsche Jägerprüfung unter wesentlich schwierigeren Umständen wegen ihres ständigen Aufenthalts im Ausland sowie wegen fehlender oder mangelnder deutscher Sprachkenntnisse, ablegen müssten, als es bei deutschen Staatsangehörigen der Fall ist (vgl. Urteil des Bayrischen VGH vom 20. Oktober 1994, Az. 19 B 94.1271, RDL 95, 44, 45).